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Rechtslage Tuning

In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge ist geregelt, was schweizweit erlaubt ist. Da die Verordnung vieles nicht im Detail regelt, hat die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) zusätzliche Richtlinien erlassen. Weitere Informationen und Tipps bietet auch der Auto Tuning- und Design Verband Schweiz / Liechtenstein (ATVSL).

Ausserordentliche Prüfungspflicht

Gemäss Art. 34 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge besteht für Fahrzeughalter eine ausserordentliche Prüfungspflicht. Vor der Weiterverwendung muss das zuständige Strassenverkehrsamt die Änderungen am Auto abnehmen und im Fahrzeugausweis eintragen. Dadurch sind Sie vor Konsequenzen geschützt. Ansonsten müssen Sie mit einer Busse rechnen. Es kann sogar vorkommen, dass die Polizei ein Auto mit illegalen Tuning-Montagen konfisziert.

Die häufigsten Tuningbedingten melde- und prüfungspflichtigen Tatbestände sind:

  • Leistungssteigerung (Chiptuning)
  • Abgas- und geräuschrelevante Änderungen (Auspuff)
  • Fahrwerksänderung
  • Montage von Fremdfelgen
  • Wechsel der Reifendimension
  • Gewichtsänderung

Erlaubte Leistungssteigerung durch Chiptuning

Mit Chiptuning holen Sie mehr aus Ihrem Auto heraus: Bei dieser Art des Tunings werden die vorhandenen Leistungen des Motors nachträglich gesteigert – egal ob Ihr Auto ein Diesel- oder Benzinmotor hat. Dabei wird auf die Software der Motorsteuerung Einfluss genommen. Chiptuning ist eine einfache Art, wenn Sie die Leistung des Automotors bis zu einem gewissen Prozentsatz steigern möchten. Es ist aber Vorsicht geboten. Beachten Sie das Folgende:

  • In der Schweiz beträgt die gesetzlich erlaubte Leistungssteigerung 20 Prozent.
  • Eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent darf nur vom Fahrzeughersteller vorgenommen werden oder dieser erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet.
  • Jede Form von Leistungssteigerung ist melde- und prüfungspflichtig.
  • Die Modifikation muss beim Kantonalen Strassenverkehrsamt gemeldet und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.

Sie sollten sich zudem bewusst sein, dass nach einem Chiptuning meist auch die Herstellergarantie erlischt, wird die Leistungserhöhung nicht vom Hersteller selbst gemacht. Ausserdem kann ihr Fahrzeug danach ein Mehrverbrauch aufweisen. Daneben führt eine Leistungssteigerung zu mehr Verschleiss und einer deutlich kürzeren Lebenserwartung für den Motor und den Antrieb.

Sollten Sie sich für ein Chiptuning entscheiden: Wählen Sie einen guten Tuning-Anbieter. Lassen Sie das Chiptuning bei einem autorisierten Händler machen. Fragen Sie zudem nach einer Garantie auf das Tuning selbst. Wir bieten 5 Jahre Garantie. Durch die Zürich-Versicherung sind im Falle eines Schadens am Antriebstrang gedeckt.

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